Mit Kleingeld zum Jackpot. Kleinvieh macht keinen Mist, sondern Gold. Zumindest im Casino Bad Oeynhausen. Am 21. und 22. September steigt dort wieder der Höhepunkt im ostwestfälischen Nachtleben: die Ein-Euro-Party.
Mit Kleingeld zum Jackpot. Kleinvieh macht keinen Mist, sondern Gold. Zumindest im Casino Bad Oeynhausen. Am 21. und 22. September steigt dort wieder der Höhepunkt im ostwestfälischen Nachtleben: die Ein-Euro-Party.
"Das Landgericht Saarbrücken hat durch am 19.09.2007 verkündetes Urteil die Einstweilige Verfügung eines Lotto-Annahmestelleninhabers vom 3.8.2007 (Az. 71 O 79/07) gegen Schlecker bestätigt. Der Inhaber einer Lotto-Annahmestelle im Saarland hatte gegen den Einzelkaufmann Herrn Schlecker eine Einstweilige Verfügung erwirkt, wonach es ihm verboten wurde, im geschäftlichen Verkehr Zahlenlotterien, insbesondere die Lotterie "6 aus 49", anzubieten und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschluss vom 03.04.2007, Az.: 4 B 2757/06, festgestellt, dass Spielgeräte, die auf Grund ihrer technischen Ausstattung die Möglichkeit eines Gewinns bieten könnten, nach ihren aktuellen Spielabläufen tatsächlich aber nicht bieten, keine Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sind.
Mit Nachricht vom 13.09.2007 haben wir darüber informiert, dass der 5. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) eines der vor dem Finanzgericht (FG) Düsseldorf geführten Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuer auf Umsätze aus Geld-Gewinn-Spiel-Geräten durch Beschluss entschieden hat.
Svenska Spel, die staatliche Wettkomission, die Schwedens offizielle Wettoperationen kontrolliert, hat sich vor kurzem zwischen dem sprichwörtlichen Stein und der harten Stelle gefunden, da sie versucht, auf dem europäischen Pokermarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies beruht auf einem früheren Kampf der Politiker aus der Europäischen Union und den freien Zugriff ihrer Bürgern zum Online Gambling.
Hamburg, 17. September 2007. Roulette mit "Sternenhimmel", „Prärienacht“ und "Veilchenkönigin". Was auf den ersten Blick wie eine zuckersüße Telenovela anmutet, wurde beim diesjährigen ZDF-hansetreff Wirklichkeit. Denn das Hamburger Studio des Zweiten Deutschen Fernsehens wollte dieses Jahr hoch hinaus:
Trotz Champions League Auftakt war der Pokerbereich des Wiesbadener Casinos wieder „absolutely crowded“ – volles Haus. Die Bremer waren in Madrid erfolglos, aber bei den Rookies in Wiesbaden ging die Post ab. Unter den 60 Turnierteilnehmern war auch eine 18-köpfige Gruppe von Pokerfreunden, die gemeinsam angereist waren.
Gestern, Dienstag, 18. September 2007, gewann eine Frau aus der Region Luzern beim Automatenspiel-Klassiker „Super Cherry“ und konnte sich CHF 60'000.— auszahlen lassen.
Experten schätzen die Zahl der behandlungsbedürftigen Spieler auf in Deutschland 400 000. Die Zahlen für andere Länder liegen in der gleichen Größenordnung. In Deutschland wurden Umsätze auf dem Glücksspielmarkt im Jahr 2005 von rund 27 Milliarden Euro getätigt. Als pathologisch bezeichnet man diese Verhaltensstörung dann, wenn dadurch persönliche, familiäre und berufliche Zielsetzungen zerstört werden.
In der Spielbank Bad Steben war es wieder einmal soweit. Der auf die stolze Summe von 10.400 € angewachsene Bad Steben -Jackpot wurde geknackt.
Am 13.09.2007 hat der Europäische Gerichtshof erneut über die Rechtslage in Italien zu bestimmten Bereichen des Glücksspielwesens entschieden und die dortige Handhabung der Vergabe von Konzessionen für die Annahme von Pferdewetten durch Private beanstandet. Diese Entscheidung wiederholt die bekannten Grundsätze, die der EuGH in seiner ständigen Rechtsprechung zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Einschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nach dem EG-Vertrag in der Vergangenheit entwickelt hat
Das Verwaltungsgericht Minden hat mit 2 Urteilen vom 08.08.2007, Az. 3 K 82/07 und 3 K 2772/06, den Betrieb von Jackpot-Systemen, die über Kabelverbindungen mit Geldspielgeräten gekoppelt sind, als Verstoß gegen § 9 Absatz 2 und § 7 Absatz 4 Spielverordnung für unzulässig erklärt. In den zu beurteilenden Fällen war ein Jackpotsystem über den Geldspielgeräten „Blue Power“ und „Croco“ installiert. Kabelverbindungen führten von dem Jackpot in beide Geldspielgeräte.