Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28.03.2006 (Az. 1 BvR 1054/01) entschieden, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 GG nur vereinbar ist, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Mit diesem Urteil, das sich wegen des zugrunde liegenden Sachverhalts auf Sportwetten bezieht, wurde grundsätzlich geklärt, welche Anforderungen das Grundrecht der Berufsfreiheit an die Errichtung eines staatlichen Glücksspielmonopols stellt.