OVG Hamburg setzt Zeichen im Streit über die richtige Auslegung der Placanica-Entscheidung

Rechtsanwalt Gero Tuttlewski

Rechtsanwälte Klemm & Partner
Reetwerder 23A
D - 21029 Hamburg
Ein Artikel der Rechtsanwälte Gero Tuttlewski und Dr. Ulf Hellmann-Sieg

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg hat in 23 Verfahren Beschwerden von privaten Wettanbietern oder Vermittlern von Sportwetten gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen (Beschlüsse vom 9.3.2007 – u.a. 1 Bs 378/06).

Die OVG-Beschlüsse wurden mit Spannung erwartet, da es sich um die erstenoberverwaltungsgerichtlichen Judikate handelt, die sich mit der Placanica-Entscheidung des EuGH vom 6.3.2007 und ihren Auswirkungen auf den deutschen Sportwettenmarkt auseinandersetzen. Das OVG lässt keinen Zweifel daran, dass die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter auch nach dem Urteil des EuGH vom 6. März 2007 mit sofortiger Wirkung verboten werden kann. Der EuGH habe erneut bestätigt, dass das Ziel, die Gelegenheit zu Sportwetten zu verringern, es rechtfertige, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit einzuschränken. Deshalb sei ein staatliches Wettmonopol zulässig, wenn mit ihm tatsächlich das Ziel verfolgt werde, die Wettgelegenheiten zu verringern. Dieses Ziel verfolge Hamburg zur Zeit mit dem Wettmonopol und den ergriffenen konkreten Maßnahmen.

OVG Hamburg, Beschlüsse vom 9.3.2007 – 1 Bs 378/06 u.a.

Die Freie und Hansestadt Hamburg wird in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das staatliche Sportwettenmonopol (Oddset) betreffend, durch die Rechtsanwälte Klemm & Partner vertreten.