Die Überschrift der Pressemitteilung Nr. 78/10 des EuGH hat die privaten Sportwett-Anbieter offenbar in Feierlaune versetzt - die allerdings nur solange anhalten dürfte, bis man den weiteren Text liest und auch das Kleingedruckte am Ende der Pressemitteilung zur Kenntnis nimmt. Unter „Hinweis“ wird ausgeführt, dass der EuGH nicht über den nationalen Rechtsstreit entscheidet, sondern dies vielmehr Sache des nationalen Gerichtes ist.