Mit Beschluss vom 25. November 2009 (4 E 2812/09) hat das Verwaltungsgericht Hamburg in einem von den Rechtsanwälten Klemm & Partner für die Freie und Hansestadt Hamburg geführten Verfahren die Versiegelung von Spieleinrichtungen in einem Wettbüro für private Sportwetten für rechtmäßig erklärt. Anlässlich eines Ortstermins stellte die Hamburger Glücksspielaufsicht fest, dass in einem Wettbüro illegale Sportwetten vermittelt wurden.