Verwaltungsgericht Hamburg hält die Versiegelung von Spieleinrichtungen für rechtmäßig

Keine Werbung für bet-at-home

OVG Hamburg bestätigt Sportwettenmonopol

Verwaltungsgericht Hamburg versagt Pokerveranstalter einstweiligen Rechtsschutz

OVG Hamburg bestätigt Untersagungsverfügung gegenüber bwin

OVG Hamburg bestätigt mit Beschluss vom 16.11.2007 (Az. 1 Bs 187/07) das Sportwettmonopol

VG Hamburg (Beschluss vom 10.5.07): Private Wettbüros bleiben verboten

Weitere Verwaltungsgerichte bestätigen die Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis mit dem Europarecht

OVG Hamburg setzt Zeichen im Streit über die richtige Auslegung der Placanica-Entscheidung