Weitere Verwaltungsgerichte bestätigen die Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis mit dem Europarecht

Rechtsanwalt Gero Tuttlewski

Rechtsanwälte Klemm & Partner
Reetwerder 23A
D - 21029 Hamburg
Die Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten nicht konzessionierter Veranstalter verstößt auch nach der Entscheidung des EuGH vom 06.03.2007 – Placanica – weder gegen Gemeinschaftsrecht noch gegen deutsches Verfassungsrecht.

Nachdem das Oberwaltungsgericht Hamburg mit Beschlüssen vom 9.3.2006 (u.a. 1 Bs 378/06 – http://www.klemmpartner.de/news/610/) die Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis mit dem Gemeinschaftsrecht festgestellt hat, schlossen sich dieser Rechtsprechung nunmehr auch die Verwaltungsgerichte Braunschweig (Beschluss vom 21.03.2007- 5 B 334/06 – http://www.dbovg.niedersachsen.de), Hannover (Beschluss vom 15.3.2007 – 10 B 984/07) sowie Wiesbaden (Beschluss vom 20.3.2007 – 5 E 1329/06 V) an.