Die Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten nicht konzessionierter Veranstalter verstößt auch nach der Entscheidung des EuGH vom 06.03.2007 - Placanica - weder gegen Gemeinschaftsrecht noch gegen deutsches Verfassungsrecht. Nachdem das Oberwaltungsgericht Hamburg mit Beschlüssen vom 9.3.2006 (u.a. 1 Bs 378/06 - http://www.klemmpartner.de/news/610/) die Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis mit dem Gemeinschaftsrecht festgestellt hat...