Das VG Hannover hat sich mit Urteil vom 17.06.2009 (Az. 11 A 4402/07) mit der Frage beschäftigt, ob eine Spielhalle mit Freispielgutscheinen für ihr Unternehmen werben darf. Die Aufsichtsbehörde hatte genau eine solche Werbemaßnahme untersagt. Die hiergegen gerichtete Anfechtungsklage des Spielhallenbetreibers blieb erfolglos. Der Spielbankbetreiber hatte in der Zeitung "G. Wochenblatt" vom 25.07.2007 mit der Abbildung des Spielgerätes "Glücksrad"...