In einem von Rechtsanwalt Bernd Hansen aus Jesteburg für einen Spielhallenbetreiber aus Hamburg geführten Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Schließungsverfügung der Stadt Hamburg...
In einem von Rechtsanwalt Bernd Hansen aus Jesteburg für einen Spielhallenbetreiber aus Hamburg geführten Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Schließungsverfügung der Stadt Hamburg...
Wie bereits im Artikel des Unterzeichners vom 10.08.2020 berichtet, sind beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht seit geraumer Zeit zahlreiche Beschwerdeverfahren von Spielhallenbetreibern anhängig.
Ist dies der Anfang vom Ende der landesrechtlichen Beschränkungen für Spielhallen? Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind seit geraumer Zeit zahlreiche Beschwerdeverfahren von Spielhallenbetreibern anhängig. Diese wehren sich dagegen, dass sie keine Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhallen ab dem 01.07.2017 erhalten haben.
Das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 22. Juni 2017 (Az. 4 Bf 160/14) erachtet die strukturellen und materiellen Erlaubnisvoraussetzungen für Lotterievermittler im wesentlichen als verfassungs- und europarechtskonform.
Nachdem bereits das VG Wiesbaden letzte Woche dem Land Hessen aufgegeben hatte, zunächst keine Sportwett-Konzessionen an die im Auswahlverfahren ausgewählten 20 Bewerber zu vergeben, hat nunmehr auch das OVG Hamburg in einem von Rechtsanwalt Dr. Thomas Bartholmes, wuertenberger Partnerschaft von Rechtsanwälten...
In zehn von den Rechtsanwälten Klemm & Partner für die Freie und Hansestadt Hamburg betreuten Beschwerdeverfahren hat das OVG Hamburg mit Beschlüssen vom 26. September 2008 (u.a. Az. 4 Bs 99/08) erneut bekräftigt, dass die Untersagungsverfügungen der Hamburger Glücksspielaufsicht gegen private Sportwettanbieter rechtmäßig sind. Auf 27 Seiten legt das Gericht umfassend dar, dass unter der neuen Rechtslage weder ein Regelungsdefizit noch ein Vollzugsdefizit festzustellen sei. Download der Entscheidung im Volltext unter:
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 23.03 2007 – 1 Bs 133/06 – einen bereits im April 2006 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg, wonach einer Spielhallenbetreiberin im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens dahingehend Recht gegeben worden war, dass sie den Betrieb eines Online-Terminals zur Online-Vermittlung von Sportwetten an die Firma Cashpoint (Malta) Ltd. zunächst weiterführen dürfe, nunmehr bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg hat in 23 Verfahren Beschwerden von privaten Wettanbietern oder Vermittlern von Sportwetten gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen (Beschlüsse vom 9.3.2007 - u.a. 1 Bs 378/06). Die OVG-Beschlüsse wurden mit Spannung erwartet, da es sich um die erstenoberverwaltungsgerichtlichen Judikate handelt, die sich mit der Placanica-Entscheidung des EuGH vom 6.3.2007 und ihren Auswirkungen auf den deutschen Sportwettenmarkt auseinandersetzen.
In den letzten Monaten werden Gerichtsurteile sowohl von den Befürwortern als auch Gegnern einer Glücksspiel-Liberalisierung zunehmend für eigene Zwecke instrumentalisiert. Dies gilt sogar dann, wenn die Entscheidung objektiv eigentlich nichts Wirkliches zur Unterstützung der eigenen Position aussagt. Aktuelles Beispiel hierfür ist der Beschluss des OVG Hamburg (Beschl. v. 11.07.2006 - Az.: 1 Bs 496/04). So wird in manchen Artikeln, z.B. in diesem hier, unmittelbar oder mittelbar der Anschein erweckt, die Hamburger Richter hätten darüber geurteilt, dass die private Sportwetten-Vermittlung ins Ausland rechtswidrig sei.
Das Hamburgische OVG hat mit Beschluss vom 11.07.2006 (Az. 1 Bs 496/04) die Beschwerde eines privaten Sportwettvermittlers gegen den Be-schluss des VG Hamburg vom 19.10.2004 zurückgewiesen. Das Hamburger OVG schließt sich in seiner Entscheidung der vom Bun-desverfassungsgericht mit Urteil vom 28.03.2006 (NJW 2006, 1261 ff.) ge-billigten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28.03.2001 (NJW 2001, 2648) an, dass angesichts der strafrechtlichen Sanktionierung des unerlaubten Glückspiels in § 284 StGB sowie den Re-gelungen des Lotteriestaatsvertrages....