Nach dem VG Köln bestehen erhebliche Zweifel, ob die Abstandsregelung zu öffentlichen Schulen und öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in § 22 Abs. 1 GlüSpVO NRW auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht.
Nach dem VG Köln bestehen erhebliche Zweifel, ob die Abstandsregelung zu öffentlichen Schulen und öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in § 22 Abs. 1 GlüSpVO NRW auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht.
Mit Beschluß vom 09.10.2007 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem von der Rechtsanwaltssozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Verfahren (Az.: 7 G 2644/07 (1)) einem privaten Sportwettvermittler, der Sportwetten an die in Österreich konzessionierte Happybet Sportwetten GmbH vermittelt, erneut Vollstreckungsschutz gewährt. Die Kammer setzt damit ihre bisherige Rechtsprechung trotz der gegenteiligen Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen jüngsten Beschlüssen zu vergleichbaren Verfahren (vgl. Beschl. v. 06.09.2007, Az.: 7 TG 1749/07) fort.
Das VG Frankfurt hat mit Beschluß vom 20.6.2007 (7 G 1100/07 [V]) einem Antrag auf Eilrechtsschutz eines privaten Wettvermittlers, der Sportwetten an die in Österreich konzessionierte Happybet Sportwetten GmbH vermittelt, stattgegeben. Nach dem VG Gießen (Beschl. v. 11.6.2007, http://www.isa-casinos.de/articles/16657.html) hat damit das zweite hessische Verwaltungsgericht einem Abänderungsantrag stattgegeben und den bislang für die Vollzugspraxis der hessischen Ordnungsbehörden maßgeblichen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs abgeändert (Hess. VGH, Beschl. v. 21.12.2006, 11 TG 2237/06).
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluß vom 11.6.2007 (10 G 512/07) einem Abänderungsantrag eines privaten Sportwettvermittlers stattgegeben. Der Wettvermittler vermittelt Sportwetten an die Kick-Tip Sportwetten GmbH, die in Österreich über eine staatliche Konzession verfügt und behördlicher Kontrolle unterliegt. Mit dem Beschluß des VG Gießen ist ihm ermöglicht worden, sein Wettgeschäft wieder aufzunehmen.
Das Landgericht Frankfurt a. M. hat durch Beschlüsse in mehreren Verfahren (darunter 5 / 6 Qs 10/07) auf die Beschwerde der Betroffenen Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt a. M., die dazu geführt haben, dass zahlreiche Wettannahmestellen im Stadtgebiet Frankfurt Anfang Januar 2007 durchsucht wurden, aufgehoben, weil diese Durchsuchungsbeschlüsse rechtswidrig waren.
Mit Beschluss vom 01.03.2007 hat das Amtsgericht Augsburg in einem gegen einen Wettvermittler eingeleiteten Strafverfahren die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Das Amtsgericht Augsburg kommt zu der zutreffenden Auffassung, dass das Verhalten des angeschuldigten Wettvermittlers schon den Tatbestand der Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels nach § 284 StGB nicht erfülle.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg hat in 23 Verfahren Beschwerden von privaten Wettanbietern oder Vermittlern von Sportwetten gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen (Beschlüsse vom 9.3.2007 - u.a. 1 Bs 378/06). Die OVG-Beschlüsse wurden mit Spannung erwartet, da es sich um die erstenoberverwaltungsgerichtlichen Judikate handelt, die sich mit der Placanica-Entscheidung des EuGH vom 6.3.2007 und ihren Auswirkungen auf den deutschen Sportwettenmarkt auseinandersetzen.
Das Hessische Finanzgericht hat kürzlich die Umsatzsteuerpflicht von Sportwettenvermittlern geklärt (Urteil vom 6. Dezember 2006, Az. 6 K 3480/01). Umsätze aus der Vermittlung von Sportwetten sind demnach gegenüber einen im Ausland ansässigen Unternehmer im Inland nicht steuerbar, wenn der Vermittler nicht nur bloße Hilfsperson ist. Dem Fall betraf einen Sportwettenvermittler, der Wetten an einen in der Isle of Man zugelassenen Buchmacher vermittelt hatte.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss vom 30.01.2007 (1 S 117.06, Vorinstanz VG Potsdam) in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung nun auch Sportwettenerlaubnissen aus England jede legitimierende Wirkung im Bundesland Brandenburg abgesprochen. Am gleichen Tage und mit gleicher Begründung hat das Oberwaltungsgericht Brandenburg (erneut, wie bereits durch Beschluss vom 03.01.2007 Az.: 1 S 107/06) für die Erlaubnisse aus Malta (1 S 127.06, ....
ifo Forschungsbericht Nr. 32: Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Sportwettmarkt auf die deutsche Volkswirtschaft. In dem vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung erstellten Gutachten werden auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenmarkt vom 28. März 2006 vier Szenarien erstellt, in denen beschrieben wird, wie sich der deutsche Sportwettmarkt bis zum Jahr 2010 unter unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen entwickeln könnte.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit heute zugestelltem Beschluss vom 25. Januar 2007 (Az. 6 S 2964/06) eine Beschwerde des Landes Baden-Württemberg zurückgewiesen. Der Antragsteller, ein von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretener Wettvermittler, war damit auch letztinstanzlich gegen eine vom Regierungspräsidium Kralsruhe erlassene Untersagungsverfügung erfolgreich. Bereits das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hatte mit Beschluss vom 23. November 2006 (Az. 4 K 3895/06) die aufschiebende Wirkung angeordnet und dem Vermittler damit Vollstreckungsschutz gewährt
Mit Beschluss vom 03.01.2007 (Az. OVG 1 S 107.06) hat das OVG Berlin-Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 11.09.2006 aufgehoben und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen ein Verbot zum Vertrieb von Sportwetten abgelehnt. Der in zweiter Instanz unterlegene Antragsteller hatte Wett-Terminals in Gaststätten aufgestellt, mit denen über das Internet die Möglichkeit bestand, mit einer in Malta ansässigen Firma Sportwetten zu festen Gewinnquoten abzuschl