Lootboxen erst ab 18 Jahren – spiel- und anbieterübergreifende Limitdateien

Ein Artikel von Robert Hess

Entschließung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU im Landtag Niedersachsen beschlossen

In seiner 51. Sitzung hat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des niedersächsischen Landtags am 05. Februar 2025 eine umfangreiche Entschließung verabschiedet. Sie trägt den Titel „Von Lootboxen zu problematischem Glücksspiel? Jugendschutz und Suchtprävention konsequent umsetzen und simuliertes Glücksspiel regulieren“.

Angestoßen wurde die Diskussion durch einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/4263). Eine erste Beratung erfolgte im Unterausschuss Verbraucherschutz im Mai 2024. Die abschließende Beratung fand dann am 04. Dezember 2024 statt und endete mit einer Empfehlung an den federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen anzunehmen.

Robert Hess M.A. war in Politik, Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen über viele Jahre in leitenden Funktionen tätig. Heute ist er Inhaber eines Beratungsunternehmens und arbeitet als freier Journalist.
Robert Hess M.A. war in Politik, Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen über viele Jahre in leitenden Funktionen tätig. Heute ist er Inhaber eines Beratungsunternehmens und arbeitet als freier Journalist.
Sozusagen auf den letzten Metern vor der 51. Sitzung einigten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die CDU auf eine gemeinsame Entschließung (Vorlage 12 zu DRS. 19/4263). Darin konstatieren die Parlamentarier, daß sich Gaming mit großer Dynamik verändere. Neben immer niederschwelligeren Angeboten sind vor allem In-Game-Käufe ein Treiber des Wachstums der Gamingindustrie. „Diese ermöglichen es, mit vermeintlich kostenlosen Spielen dennoch Geld zu verdienen oder zusätzliche Einnahmen aus einem Spiel zu generieren“, so die Formulierung im Antrag. Als weiteres Phänomen der In-Game-Käufe gewinnt das Thema Lootboxen an Bedeutung, also der Kauf von virtuellen „Überraschungsprodukten“. Weiter heißt es in der Entschließung: „Lootboxen wird als simuliertes Glücksspiel oder als glücksspielähnlich bezeichnet…“.

Die Abgeordneten verweisen auf die europäischen Verbraucherzentralen die vor den Risiken von Lootboxen, wie beispielsweise einem erhöhten Interesse an echtem Glücksspiel, warnen. In der Begründung zum Antrag greifen die Abgeordneten genau diesen Aspekt auf: „Lootboxen, also simuliertes Glücksspiel, birgt ähnliche Gefahren wie „echtes“ Glücksspiel. Somit bedarf es ebenso einer gesetzlichen Regulierung“. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine angemessene gesetzgeberische Steuerung von kostenpflichtigen In-Game Inhalten eine präventive Bekämpfung von Glücksspielsucht und einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz gewährleiste. Kritik gibt es auch, dass Maßnahmen der Anbietervorsorge als nicht ausreichend angesehen werden.

Die Parlamentarier adressieren acht Punkte an die niedersächsische Landesregierung. So soll diese prüfen, wie Spiele, die Lootboxfunktionen enthalten, erst ab 18 Jahren freigegeben werden können. Dies gelte auch für die Errichtung von spiel- und anbieterübergreifenden Limitdateien (Einzahlungs-, Einsatz- und Verlustlimits). Die acht Punkte nachstehend.

Der Landtag bittet die Landesregierung,

  1. die Initiative der Verbraucherzentrale in Brüssel zu unterstützen, welche die Kommission aufgefordert hat, einen neuen Regulierungsrahmen für Online-Spiele zu entwickeln und speziell Lootboxen und vergleichbare Mechanismen zu regulieren,
  2. zu prüfen, inwiefern simuliertes Glücksspiel stärker reguliert werden kann und hierbei auch entsprechende Verbände und „Stakeholder" miteinzubeziehen
  3. sich dafür einzusetzen, dass Mikrotransaktionen, komplizierte Währungsumrechnungen, Pay-to-Progress- und Pay-to-Win-Kosten, und andere „dark patterns" und weitere problematische suchtfördernde Mechanismen im Rahmen des § 10 b Abs. 3 JuSchG kennzeichnungspflichtig zu machen,
  4. zu prüfen wie Spiele, die Lootboxfunktionen enthalten, erst ab 18 Jahren freigegeben werden können und sich dafür einzusetzen, dass im Spielverlauf Warnhinweise im Hinblick auf die Dauer der Spielzeit implementiert werden sowie spiel- und anbieterübergreifende Limitdateien (Einzahlungs-, Einsatz-, Verlustlimits) errichtet werden können,
  5. sich dafür einzusetzen, dass die (Gesamt-)Ausgaben in einem Spiel stets in Euro ersichtlich sind und dass in-Game-Käufe nur in realer Währung abgerechnet werden können,
  6. sich dafür einzusetzen, dass die Gewinnwahrscheinlichkeit in Bezug auf die möglichen Inhalte der Lootboxen und weiterer problematischer suchtfördernder Mechanismen transparent dargestellt werden.
  7. zu prüfen, ob eine Aufklärungskampagne über die Verbraucherzentrale Niedersachsen zu den dargestellten „dark patterns" und weiterer problematischer suchtfördernde Mechanismen erfolgen kann.
  8. sich dafür einzusetzen, dass Werbung in Bezug auf Lootboxen oder vergleichbare Mechanismen, die vorrangig an Minderjährige gerichtet ist, verboten wird.

Nicht diskutiert wurde im Ausschuss allerdings nicht, in welchem Zeitraum die Landesregierung über ihre Aktivitäten dem Ausschuss berichten sollte.