Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute bekanntgegebenen Beschlüssen vom gestrigen Tag die Eilanträge mehrerer Betreiber von Tattoo-, Piercing- und Kosmetikstudios sowie einer Betreiberin von Spielhallen...
Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute bekanntgegebenen Beschlüssen vom gestrigen Tag die Eilanträge mehrerer Betreiber von Tattoo-, Piercing- und Kosmetikstudios sowie einer Betreiberin von Spielhallen...
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in einem Normenkontrollverfahren den Eilantrag einer Betreiberin zweier Spielhallen in Halle (Saale) abgelehnt...
Der Umlaufbeschluss sollte ein neues Zeitalter in der unendlichen Geschichte des Glücksspielrechts sein und wurde von Seiten der Chefinnen und Chefs der Länder als auch von Teilen der Glücksspielindustrie als Meilenstein gefeiert.
Wie bereits im Artikel des Unterzeichners vom 10.08.2020 berichtet, sind beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht seit geraumer Zeit zahlreiche Beschwerdeverfahren von Spielhallenbetreibern anhängig.
Sachverhalt: Ein Antragsteller wollte in demselben Gebäudekomplex, in welchem sich eine Sportsbar befand, die mit drei Geldspielgeräten ausgestattet war, eine Wettannahmestelle zur Vermittlung von Sportwetten betreiben.
Die Betreiberin einer Spielhalle wandte sich mit ihrem Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Aachen vom 14. Oktober 2020 und die darin bestimmte Sperrstundenregelung für öffentliche Vergnügungsstätten.
Der GlüStV 2021 tritt erst voraussichtlich am 1. Juli 2021 in Kraft und bedarf noch der Ratifizierung durch die Bundesländer. Mit Umlaufbeschluss vom 9. September 2020 haben sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder...
Die Autoren, zwei Universitätsprofessoren, führen nicht nur eines, sondern gleich mehrere Beispiele an: es gehe etwa nicht, dass Poker nur in den teilstaatlichen Casinos Austria angeboten werden darf...
Seit letztem Jahr muss sich Japan mit einem Skandal rund um die geplanten staatlichen Casino-Resorts rumschlagen. Am Montag gab es nun das erste Urteil vor Gericht.
Wie bei Corona werden nun auch im Bereich des Glücksspiels an den Parlamenten vorbei Regelungen errichtet. Vor wenigen Tagen erblickten ein Umlaufbeschluss und Gemeinsame Vollzugsleitlinien das Licht der Welt und sollen nunmehr das Maß der Dinge sein.
In Deutschland besteht ein Lotteriemonopol, das auch von dem neuen GlüStV beibehalten wird. Demnach dürfen nur konzessionierte Lottogesellschaften Lottospiele veranstalten. Nach dem unverändert fortgeltenden § 10 Abs. 1 GlüStV haben die Länder zur Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV die ordnungsrechtliche Aufgabe, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen.
Der Spielhallenbetreiber, der den Streit um die Mehrwertsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielgeräten beim Bundesfinanzhof im Verfahren XI R 13/18 zu Unrecht verloren hatte, verklagt den Bund wegen der qualifizierten Verletzung des Unionsrechts durch den Bundesfinanzhof auf Schadensersatz.