Köln - Private Wettbüros für Sportwetten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Köln und Umgebung vorläufig weiterbetrieben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln gestern in etwa 50 gerichtlichen Eilverfahren entschieden. Damit ist es den Ordnungsämtern der von den Prozessen betroffenen Städte und Gemeinden in der Region einstweilen verwehrt, die Büros sofort zu schließen.