Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Schlussanträge in der vielbeachteten Rechtssache C-530/24 (Sportwetten/Tipico) neu terminiert:
Der Gerichtshof führt im offiziellen Gerichtskalender die Schlussanträge nun für
Donnerstag, den 5. Februar 2026, 09:30 Uhr.
Was bedeutet „Schlussanträge“ überhaupt?
Die Schlussanträge sind die schriftlich und mündlich vorgestellte rechtliche Empfehlung des Generalanwalts an den EuGH. Sie sind nicht bindend, aber in der Praxis häufig ein belastbarer Fingerzeig, wohin sich das spätere Urteil bewegen dürfte.
Für C-530/24 nennt der EuGH-Kalender:
- Termin: 05.02.2026, 09:30 Uhr
- Verfahrensart: Schlussanträge
- Kammer: Gerichtshof – Fünfte Kammer
- Generalanwalt: Emiliou
Warum ist die Terminierung relevant? Worum geht es in C-530/24 inhaltlich?
Die Rechtssache C-530/24 ist ein Vorabentscheidungsverfahren des Bundesgerichtshofs (Deutschland); Parteien sind ein Geschädigter von Online-Sportwetten und die Tipico Co. Ltd.
Gegenstand ist insbesondere der freie Dienstleistungsverkehr und damit zentrale Fragen, die in Online-Sportwetten-Verfahren immer wieder diskutiert werden. (Stichwort: unionsrechtliche Einordnung nationaler Rahmenbedingungen).
Was heißt das jetzt praktisch?
- Die „Warteposition“ vieler nationaler Verfahren könnte sich in Richtung Februar 2026 ausrichten. Die aktuell oft ausgesetzten Zivilverfahren gegen TIPICO und andere Online-Sportwettenanbieter dürfen zeitnah wieder aufgenommen werden, sobald nach den Schlussanträgen auch ein entsprechender Termin zur Verkündung des Urteils des EugH bestimmt wird.
- Je nachdem, wie der Generalanwalt die unionsrechtlichen Fragestellungen beurteilt, wird dies erhebliche Auswirkungen auf die weitere gerichtliche Bewertung von Klageverfahren zur Rückforderung von Online/ Sportwetten haben.
Wir halten Sie daher auch weiterhin über alle Entwicklungen im Verfahren C-530/24 („Tipico“) – insbesondere über Inhalt der Schlussanträge am 5. Februar 2026 – auf dem Laufenden.