Luxemburg/Brüssel, 14. Oktober 2008 – Heute hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, seine Schlussanträge in der Rechtssache C-42/07 vorgelegt, in der es um ein Vorabentscheidungsersuchen eines portugiesischen Gerichts geht. Das portugiesische Gericht stellte dem EuGH die Frage, ob das Gemeinschaftsrecht einem nationalen Lotterie- und Wettmonopol entgegensteht, das sich auf das gesamte Staatsgebiet einschließlich des Internets erstreckt.