Bislang galt in saarländischen Spielhallen ein generelles Rauchverbot, während in Spielbanken das Rauchen in abgetrennten Bereichen erlaubt war. Diese ungleiche Behandlung verstoße laut Gericht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass Rauchen künftig auch in Spielhallen unter bestimmten Auflagen erlaubt werden soll – etwa in gesonderten Bereichen oder unter Einhaltung besonderer Lüftungsauflagen.
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen. Die AfD enthielt sich der Stimme. Nun wird die Vorlage im Wirtschaftsausschuss des Landtages weiter beraten, bevor sie in zweiter Lesung verabschiedet werden kann.
Mit der Anpassung reagiert das Saarland auf ein Urteil, das bundesweit Signalwirkung haben könnte. Denn auch in anderen Bundesländern unterscheiden sich die Regelungen zum Nichtraucherschutz zwischen Spielbanken und Spielhallen – was rechtlich zunehmend hinterfragt wird.