Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße war 2008 eines der ersten Verwaltungsgerichte, die aus dem fortgesetzten Vertrieb des monopolistischen Wettangebotes über das vollständige, kaum verkleinerte Lotto-Annahmestellennetz verfassungsrechtliche Bedenken hergeleitet und Eilanträgen von Sportwettvermittlern stattgegeben hat (so etwa Beschluss vom 05.03.2008, 5 L 1327/07.NW).