Das VG Neustadt/W. stärkt private Sportwetten-Vermittler. Erfahren Sie, warum auch 2009 neu eröffnete Wettbüros vorläufig weiter betrieben werden dürfen.
Das VG Neustadt/W. stärkt private Sportwetten-Vermittler. Erfahren Sie, warum auch 2009 neu eröffnete Wettbüros vorläufig weiter betrieben werden dürfen.
Das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße hat durch mehrere Beschlüsse vom 28.09.2009 in durch die Kanzlei der RAe Bongers geführten Verfahren Abänderungsanträge der zuständigen Aufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz abgelehnt, so dass die von hier vertretenen Sportwettvermittler ihre Tätigkeit zunächst weiter fortsetzen können. Zur Begründung verweist das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße darauf, dass erhebliche Zweifel daran bestehen...
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) ist mit dem Versuch, Beschlüsse des OVG Rheinland-Pfalz zugunsten von Vermittlern privater Sportwetten abändern zu lassen, beim Verwaltungsgericht Mainz gescheitert. Auch die Untersagung neu eröffneter Annahmestellen darf vorerst nicht vollzogen werden. Das Verwaltungsgericht Mainz schloss sich in zwei Beschlüssen vom 04.09.2009 (6 L 760/09.MZ - Abänderungsverfahren; 6 L 774/09.MZ - Neufall) der Rechtsprechung des VG Koblenz (Beschl. v. 17.03.2009, 5 L 52/09.KO) an und hält damit im Ergebnis an seiner bisherigen Linie fest.
In mehreren von der Kanzlei Bongers geführten Eilverfahren nach § 80 V VwGO hat nunmehr das Verwaltungsgericht Mainz entschieden und den Vermittlern von Sportwetten Vollstreckungsschutz unter den bekannten Auflagen der Vergangenheit gewährt. Dabei stützt sich das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung zu Recht darauf, dass das Vertriebsnetz der LOTTO-Rheinland-Pfalz GmbH weiterhin nicht den Vorgaben der Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 28.03.2006 entspreche.
In einem von der Kanzlei Bongers geführten Eilverfahren nach § 80 V VwGO hat nunmehr auch das Verwaltungsgericht Mainz dem Vermittler von Sportwetten während des laufenden Eilverfahrens Vollstreckungsschutz gewährt. In seiner an die Gegenseite (ADD) gerichteten Zwischenverfügung teilte das Gericht mit, dass angesichts der bisherigen Rechtsprechung im Lande nicht ersichtlich sei, dass der Antrag des Antragstellers auf einstweiligen Rechtsschutz offensichtlich keinen Erfolg hat.
Neugersdorf (ots) - Sportwettenvermittler in Sachsen fordert politische Lösung der Glücksspielregulierung in Deutschland: "Einführung des Glücksspielmonopols gescheitert - derzeitige Regulierung kennt nur Verlierer". Der Inhaber des behördlich genehmigten Wettbüros bwin e.K. mit Sitz in Neugerdsdorf, Sachsen, Dr. Steffen Pfennigwerth, gibt bekannt, mit heutigem Datum das Internetvermittlungsgeschäft vorübergehend auszusetzen.
In einem von der Kanzlei Bongers geführten Beschwerdeverfahren eines Sportwettvermittlers gegen eine mündliche richterliche Durchsuchungsanordnung hat das Landgericht Wuppertal mit Beschluss vom 13.07.2009 festgestellt, dass die mündlich angeordnete Durchsuchung rechtsfehlerhaft war. In dem zugrundeliegenden Fall hatten Polizeibeamte sowie Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Wuppertal festgestellt, dass in der Betriebsstätte des Sportwettvermittlers Sportwetten vermittelt wurden.
In einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren hat das Amtsgericht Freiburg das wegen des Tatvorwurfs des unerlaubten Glückspiels (§ 284 StGB) eingeleitete Strafverfahren gegen einen Sportwettvermittler, der 2008 Sportwetten an ein international tätiges und in Malta lizensierte Unternehmen vermittelt hatte, auf Kosten der Staatskasse eingestellt.
In einem durch Herrn Rechtsanwalt Guido Bongers geführten Gefahren hat das Amtsgericht Duisburg einen Sportwettvermittler, der Sportwetten an das internationale tätige und in Malta lizensierte Unternehmen Cashpoint (Malta) Ltd. vermittelt hatte, vom Tatvorwurf des § 284 StGB freigesprochen. Der betroffene Sportwettvermittler war durch die Staatsanwaltschaft Duisburg angeklagt worden, ohne behördliche Erlaubnis Einrichtungen zur öffentlichen Veranstaltung eines Glücksspiels bereitgestellt zu haben.
Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom 20.05.2009 in einem durch die Rechtsanwälte Bongers und Kollegen geführten Verfahren dem Eilantrag eines Sportwettvermittlers vollumfänglich stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der dort eingereichten Klage gegen eine Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe angeordnet.
Wie so häufig, trügt der erste Eindruck. Das Echo von Ländervertretern auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.2009 – 1 BvR 2410/08 - wundert den, der den Beschluss gelesen hat. Der Triumph entspricht dem Wunsch mehr als der Wirklichkeit und steht im klaren Widerspruch zu der gemeinschaftsrechtlichen Realität:
In seiner neuesten Entscheidung vom 20.03.2009 (Az.: 1 BvR 2410/08) hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem erstmals mit deutlichen Worten zur Europarechtskonformität des deutschen Sportwettenmonopols Stellung genommen. Insbesondere die Feststellung des BVerfG zur Frage der "Kohärenz" des Glücksspielmonopols ist von überragender Bedeutung.