Seit Jahrzehnten beschäftigen, weitgehend unbemerkt vom Spieler, Debatten über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte Kommunen, Aufstellunternehmer und Gerichte.
Seit Jahrzehnten beschäftigen, weitgehend unbemerkt vom Spieler, Debatten über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte Kommunen, Aufstellunternehmer und Gerichte.
Mit den heutigen durchschnittlichen Erlösen lassen sich Spielhallen nicht mehr kostendeckend be- treiben. Das Gutachten bestätigt, dass nur durch vollständigen Wegfall der Vergnügungssteuer eine durchschnittliche Spielhalle weiter betrieben werden kann.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 07.01.2020 in einem vom Unterzeichner geführten Berufungszulassungsverfahren die Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29.08.2019 zugelassen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann.
Mit einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hat die 4.Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen den einstweiligen Rechtsschutzantrag eines Automatenbetreibers aus Nordrhein-Westfalen abgelehnt, der sich gegen die Erhebung der Spielapparatesteuer für von ihm in Spielhallen im Stadtgebiet Marburg betriebene Spielapparate wandte.
Bekanntlich hat das Finanzgericht Hamburg mit Beschluss vom 21.09.2012, AZ: 3 K 104/11, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) diverse Fragen zur Europarechtmäßigkeit der Umsatz- und auch der Vergnügungsbesteuerung von Geldspielgeräten vorgelegt.
Um Zuwachs von Spielhallen einzuschränken und die Bürger von der Spielsucht fernzuhalten, wurde die Vergnügungsteuer um 9 Prozentpunkte nach oben gesetzt. Ein Spielhallenbetreiber klagte dagegen, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied darauf hin, dass die Steuererhöhung verfassungsgemäß ist.
Eine breit angelegte Studie zur zulässigen Grenze der Vergnügungssteuerbelastung von Spielstätten kommt zu dem Ergebnis, dass Steuersätze ab 8,82 % der Kasse (= 10,5 % auf den Umsatz) eine erdrosselnde Wirkung haben. Bisher ist bei Prozessen gegen eine zu hohe Vergnügungssteuer in Urteilen immer die Erdrosselung verneint worden, weil man die Höhe der Erdrosselung auf breiter Ebene noch nicht nachgewiesen habe.
Borken/Coesfeld. Es ist erst einige Wochen her, dass der Borkener Rat eine Verdoppelung der Vergnügungssteuer beschloss. Eine Entscheidung, die auch die Coesfelder Schmidt Gruppe als Betreiber moderner Entertainment Center hart trifft. „Was uns aber noch mehr enttäuschte, war, dass sich die Entscheidungsträger der Borkener Kommunalpolitik zuvor nicht bei den betroffenen Unternehmen vor Ort informiert haben, sondern ‚am grünen Tisch’ entschieden wurde“...
Berlin, 10.12.2010 – Am gestrigen Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der rot-roten Regierungskoalition bei Enthaltung der CDU und der Grünen sowie Gegenstimmen der FDP als Dringlichkeitsentscheidung eine Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes von 11 auf 20 % beschlossen. Diese Änderung tritt schon zum 01.01.2011 in Kraft und ist damit, nachdem die Steuer erst zum 01.01.2010 neu festgesetzt wurde...
Wer derzeit durch Bremen geht oder fährt, der entkommt der offensiven Werbung der neuen Spielbank „An der Schlachte“ definitiv nicht. Doch wo bleibt die Finanzsenatorin, die sich vordergründig den Kampf gegen Spielsucht auf die Fahnen geschrieben hat? Hier hat sie keine Bedenken. Nach ihrer Auffassung ist das staatliche Spielvergnügen ein gutes und scheinbar ungefährliches Vergnügen, denn die Spielbankabgabe lässt grüßen. Daran verdient Bremen!
Der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus wollen den Vergnügungssteuersatz von derzeit 11% auf 20 % nahezu verdoppeln. Damit gefährdet der Senat nicht nur mittelständische Existenzen, sondern riskiert Schadensersatzansprüche von Automatenaufstellunternehmern und Gastronomen. „Bevor die Steuerschraube uns wirtschaftlich erdrückt, werden wir dagegen vor Gericht ziehen“, erklärte Thomas Breitkopf, Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute in Berlin und Ostdeutschland e.V.