Vergnügungssteuer ohne Grenzen?

Eigentümer von Geldspielgeräten haftet für Vergnügungssteuer

VG Gießen: Keine Bedenken gegen Spielapparatesteuer der Stadt Marburg/Lahn

FG Urteil: Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11% auf 20% verfassungsgemäß