Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Beschluss vom 26.11.2009 (5 L 1219/09.NW) erneut in einem von der Sozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Eilverfahren zugunsten eines privaten Sportwettanbieters (Happybet) entschieden. Die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Untersagungsverfügung wird – unter Auflagen – angeordnet. ies ist deshalb bemerkenswert, da jüngst das OVG Rheinland-Pfalz seine Rechtsprechung geändert hat...