„Europäischer Gerichtshof: Generalanwalt stärkt Modell des Glücksspielstaatsvertrages“

  • Ausschließlich staatliche Glücksspielangebote zulässig
  • Rückschlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie
  • Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Schlussanträge des Generalanwalts

Stuttgart, 17. Dezember 2009. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot hat heute das Modell des gemeinwohlorientierten Glücksspielstaatsvertrages gestärkt. Bot ist der bisherigen Linie des Gerichtshofes gefolgt, nach der ein ausschließlich staatliches Glücksspiel-angebot zulässig ist. In seinen europaweit relevanten Schlussanträgen zu zwei niederländi-schen Fällen macht der Generalanwalt deutlich, dass Lizenzen aus EU-Mitgliedstaaten nicht in anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen.

Der Generalanwalt betonte auch, dass ein ausschließlich staatlicher Anbieter die Attraktivität seines Angebots durch die Einführung neuer Spiele und entsprechende Werbung steigern darf, um Kriminalität und Betrügereien zu bekämpfen und das Spiel in kontrollierte Bahnen zu lenken.

„Dies ist ein weiterer Rückschlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie und eine nochmalige Bestätigung für die Ministerpräsidenten der Länder“, sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsfüh-rer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lot-to- und Totoblocks. „Darüber hinaus sind die Schlussanträge ein Signal, dass ein Glücksspiel-staatsvertrag möglich ist, der attraktivere Spiele und angemessene Werbung vorsieht. Schon heute ist auch die Eindämmung illegaler Machenschaften ein zentrales Ziel des Glücksspiel-staatsvertrages. Dies ist insbesondere vor dem aktuellen Sportwetten-Manipulationsskandal von besonderer Bedeutung“, so Repnik.