Münster, den 15. August 2012 – Das Oberlandesgericht Hamm hat WestLotto mit Urteil vom 31.07.2012 dazu verurteilt, die Teilnahme Minderjähriger an öffentlichen Glücksspielen zu verhindern. Das Gericht hatte festgestellt, dass in zwei Fällen Minderjährige Rubbellose in Lottoannahmestellen kaufen konnten.