Sehr verkürzt titelt der VDSD e.V. in ISA-Casinos vom 05.12.2007 (http://www.isa-casinos.de/articles/18780.html) „Untersagung der Vermittlung von Sportwetten aus Bayern an die Sportwetten Gera GmbH ist verfassungswidrig“. Das ist ebenso irreführend wie unzutreffend. Das BVerfG konnte in seinem Beschluss vom 22.11.2007 lediglich einen Sachverhalt beurteilen, der nach der Entscheidung des BVerwG vor dem 28.03.2006 abgeschlossen war. Die Bestimmung des für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunktes der Sach- und Rechtslage durch das BVerwG, nämlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sieht das BVerfG allerdings offensichtlich kritisch.