Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat mit Beschluss vom 25. Juli 2007 einen Rekurs der Firma Omnia Communications-Centers GmbH zurückgewiesen (Az. 3 R 80/07t). Damit war der beklagte Buchmacher bwin, von dem die Firma Omnia Unterlassung seines Glücksspielangebots verlangt hatte, auch letztinstanzlich erfolgreich. Interessant sind die europarechtlichen Ausführungen des Gerichts in den nunmehr vorliegenden Entscheidungsgründen. Das OLG verweist auf das Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. März 2007 und äußert nach einer Analyse dieses Urteils durchgreifende Zweifel an der Europarechtkonformität der derzeitigen Rechtslage.