Im Rahmen einer Kostenentscheidung hat das BVerfG (Beschl. v. 20.10.2007 - Az.: 1 BvR 973/05) noch einmal klargestellt, dass auch das staatliche Sportwetten-Monopol in Niedersachsen verfassungswidrig ist. Inhaltlich verweist das Gericht dabei auf die bereits im März letzten Jahres ergangene Entscheidung (BVerfG, Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01), die damals zum bayerischen Sportwetten-Monoppol ergangen war. Inhaltlich bringt der aktuelle Beschluss somit keine neuen rechtlichen Erkenntnisse...