In einem durch den Unterzeichner begleitetem Verfahren konnte das Finanzamt Soest davon abgebracht werden, gegen einen von der Kanzlei Kazemi & Lennartz vertretenen Pokerspieler Steuern auf dessen Pokergewinne festzusetzen. Der Pokerspieler hatte im Veranlagungszeitraum 2007-2009 Pokergewinne von ca. 300.004,00 € erzielt. Auf Anraten des Unterzeichners hatte der Steuerpflichtige das Finanzamt über seine Gewinne informiert, ohne zunächst die genaue Höhe mitzuteilen.