Mein Kollege kennt einen, der einen kennt, der von jemandem gehört hat, der einen Anwalt kennt, der mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg hatte. Verschwörungstheorie? Nein, es gibt sie, die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde.
Mein Kollege kennt einen, der einen kennt, der von jemandem gehört hat, der einen Anwalt kennt, der mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg hatte. Verschwörungstheorie? Nein, es gibt sie, die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde.
In einem durch die Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Beschwerdeverfahren kommt der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW (Az. 4 B 919/16) zu der Auffassung, dass das Mindestabstandsgebot nach § 22 Abs. 1 Glücksspielverordnung NRW nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht...
Tu felix Austria: Ein aufrechter Richter, eine Vorlagefrage, eine Antwort der Generalanwältin. So brillant die Vorlagefrage, so richtig der Entscheidungsvorschlag, so falsch die Mitteilung des „Evidenzbüros“ des Ö-VwGH.
Spätestens zum 26. Juni 2017 werden die Änderungen des Geldwäschegesetzes in Kraft treten. 25 Teilnehmer haben die Möglichkeit sich eingehend in drei Webinaren zu informieren. Die Kanzlei Melchers und Chevron Consultants bieten 25 Teilnehmern vom 28. bis 30.3.2017 drei kostenfrei Webinare zum neuen Geldwäschegesetz an:
„Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt die Eignung der Internetverbote zusätzlich voraus, dass sie zur Erreichung der mit ihnen verfolgten Gemeinwohlzwecke in systematischer und kohärenter Weise beitragen (EuGH, Urteile vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01, Gambelli u.a.
Das am 24. Januar 2017 in Kraft getretene maltesische Skill Games Gesetz sowie bisher unveröffentlichte aktuelle deutsche Studien (u.a. des Karlsruher Institut für Technologie) unterwerfen das Sport Manager Spiel DFS einer modernen Online Skill Game-Gesetzgebung, die über die für Online Skill Games einschlägige E-Commerce-Richtlinie u.a. in Deutschland gilt.
Ein Spielsüchtiger hat gegen einen Spielhallen-Betreiber keinen Schadensersatz-Anspruch, wenn in den Räumlichkeiten ein Geldautomat betrieben wird (LG Trier, Urt. v. 07.12.2016 - Az.: 5 O 139/16). Der Kläger war spielsüchtig und verlangte von der Beklagten, die eine Spielhalle betrieb, seine in den letzten Jahren dort verspielten Einsätze zurück.
Die gestern und morgen stattfindenden Verhandlungen beim 8. Senat des BVerwG werden mit Interesse beobachtet, nicht zuletzt vom Gerichtshof der Europäischen Union. Der EuGH, nur der EuGH, hat nämlich bezüglich der Anwendbarkeit der materiell-rechtlichen Beschränkungen der Spielhallen das letzte und das entscheidende Wort.
In der Hamburger Wirtschaftsbehörde wird aktuell erwogen, von dem unionsrechtswidrigen Erfordernis einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach dem GlüÄndStV und dem Hamburger Spielhallengesetz abzusehen.
Mit Beschluss vom 14.07.2016 hat der fünfte Senat beim Bundesfinanzhof die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein unrichtiges Urteil des Finanzgerichts Hamburg zur Mehrwertsteuer für Spielhallen zurückgewiesen.
In dem Beitrag vom 16.6.2016 zum „Freispruch in Sonthofen“ und zu dem wirklichen Inhalt der Ince-Entscheidung vom 4.2.2016 wurde klargestellt, dass der EuGH die Unanwendbarkeit des Erlaubnisvorbehaltes des § 4 GlüStV bestätigt hat, wenn und weil das „Sportwettenmonopol“ unionsrechtswidrig ist. Das Fehlen einer deutschen Erlaubnis – sprich der Erlaubnisvorbehalt –
Seit langem steht das Amtsgericht Sonthofen im Fokus der Glücksspiel- und Sportwettenunternehmen, argwöhnisch beäugt von denjenigen deutschen Behörden oder Gerichten, die eine Entscheidung des EuGH gerne vermieden hätten, weil ihnen – möglicherweise – der Rock näher ist als das Recht.