Mit Beschluss vom 08.01.2018 hat das Verwaltungsgericht Hamburg, 17. Kammer, im Eilverfahren nach § 123 VwGO, dem Antrag eines von meiner Kanzlei vertretenen Spielhallenbetreibers aus Hamburg stattgegeben, dass die Behörde den Weiterbetrieb der Spielhalle ab dem 01. Januar 2018 einstweilen weiter zu dulden hat.