In unserem letzten Newsletter berichteten wir über die neue Entscheidung des Hessischen VGH. Im Ergebnis widerrief der VGH nicht seine Rechtsauffassung zum Gemeinschaftsrecht, die er in Entscheidung aus dem Februar getätigt hat. Dennoch verkündet Lotto Hessen auf seiner Webseite frohlockend: "(Die) durch illegale Sportwettenanbieter gesteuerte Kampagne mit dem Ziel, eine Rechtsunsicherheit im Sportwettenmarkt zu schaffen, ist gescheitert.