Vor kurzem hatten wir über die Entscheidung des LG München I berichtet. Inhaltlich ging es darum, dass eine Zuschauerin dem Fernsehsender "9 Live" verbieten lassen wollte, seine Telefon-Gewinnspiele im Fernsehen zu veranstalten. Die Klägerin war der Ansicht, der Moderator der Sendung provoziere bewusst die kostenpflichtige Anwahl der 0137-Rufnummer, indem er vorgebe, es habe sich noch kein Teilnehmer gefunden. Wenn man dann aber die umworbene Rufnummer anwähle, so gelange man nur zu einem Band mit einer elektronischen Ansage, das einem mitteile, dass man nicht beim Moderator gelandet sei.
