Wie das Oberwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in einer Pressemitteilung mitteilt, hat es das Gericht abgelehnt, einer Antragstellerin, die gegen eine Untersagungsverfügung wegen angeblich illegaler Vermittlung von Sportwetten vorging, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren: "Ein in Gera ansässiger privater Wettunternehmer, der vor der Wiedervereinigung von der Stadt Gera eine Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten erhalten hatte (...), bot im Wettbüro der Antragstellerin in Solingen dem Publikum u.a. per Videotext Wetten zu bestimmten Sportereignissen und zu festgesetzten Quoten an..."