Unter der Rubrik Casino Recht können sie nun auch Urteile aus der Casino Landschaft sowie Rechts - Publikationen über das Spielbankgeschehen aktuell nachlesen. Experten die mit der ISA-CASINOS zusammenarbeiten:
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Erst vor kurzem hat der EuGH (Urt. v. 6 . November 2003 - Az.: C-243/01 - Gambelli) eine wegweisende Entscheidung in Sachen Glücksspiele getroffen. Vgl. dazu den Artikel von RA Dr. Bahr: "Glücksspiele: Grundlegende Änderung der Rechtsprechung". Nun gibt es eine weitere Entscheidung in diesem Themengebiet. Das AG Heidenheim (Beschl. v. 01.12.2003 - Az.: 3 Ds 424/03) ist der Ansicht des EuGH und des LG München I (Beschluss v. 27.10.2003 - Az.: 5 Qs 41/2003) gefolgt und hat Werbung in Deutschland für in Österreich zugelassene Sportwetten für nicht verboten erklärt.
Zunächst bedarf es kurz der Klärung zweier Begriffe: Ein Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn die Teilnahme entgeltlich erfolgt und die Entscheidung über Gewinn und Verlust alleine oder hauptsächlich vom Zufall abhängt. Glücksspiele in Deutschland bedürfen grundsätzlich einer staatlichen deutschen Zulassung. Nach einem aktuellen EuGH-Urteil soll auch eine ausländische, europäische Lizenz reichen. Vgl. den Aufsatz von RA Dr. Bahr: Internet-Glücksspiele - Grundlegende Änderung der Rechtsprechung.
Bislang war es ständige Rechtsprechung (OLG Hamburg, MMR 2000, 92 - Golden Jackpot 1; MMR 2002, 471 mit Anm. Bahr 2), dass Gewinnspiele (auch Internet-Gewinnspiele) nur dann in Deutschland rechtlich zulässig sind, wenn sie eine deutsche, behördliche Erlaubnis hatten. Dies hatte u.a. zur Folgen, dass ein Unternehmen, dass auf eine ausländische Webseite linkte, die ihre Wett-Angebote auch in Deutschland anbot, wettbewerbswidrig handelte, da darin ein "Werben" iSd. § 284 Abs.4 StGB lag.