Seit Monaten wird über die Frage kontrovers gestritten, ob eine ausländische, europäische Lizenz ausreicht, um auch in Deutschland Sportwetten anzubieten. Nun liegt ein weiteres Urteil mit einer neuen Nuance in dieser Thematik vor. Das VG Aachen hat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschl. v. 12. November 2004 - Az.: 3 L 17/04) entschieden, dass eine Untersagungsverfügung gegen einen Sportwetten-Anbieter grundsätzlich nicht sofort vollziehbar ist.
