Wie bereits berichtet, hatte das Bundespatentgericht die Löschung der Marke „LOTTO“ für Glücksspiele bestätigt. Dagegen hatte der Deutsche Lotto- und Toto-Block, das Kartell der staatlichen Anbieter, Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der BGH hat nunmehr die Löschung letztinstanzlich bestätigt (Beschluss vom 19. Januar 2006, Az. 1 ZB 11/04). „LOTTO“ sei eine beschreibende Sachangabe und dürfe daher nicht als Marke eingetragen werden.
Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) haben in Zusammenarbeit mit dem renommierten Marketing-Professor Heribert Meffert eine neue Dachmarkenstrategie für LOTTO entwickelt. Erstmalig wollen sich alle Lottogesellschaften der Bundesländer mit einer gemeinsamen Markenstrategie und einem gemeinsamen Außenauftritt darstellen. Kern des neuen Auftritts ist der Schriftzug "LOTTO" in Verbindung mit dem vorangestellten vierblättrigen Kleeblatt als allgemein anerkanntes Symbol für Glück.
Mit der gestrigen Entscheidung des Europäischen Parlamentes, definitiv "Glücksspiele, inklusive Lotterien, Casinos und Wetttransaktionen aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie auszuschließen", hat das Europäische Parlament anerkannt, dass Glücksspiele und Sportwetten - auch unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung und des Konsumentenschutzes - aufgrund ihrer spezifischen Natur einer nationalstaatlichen Regelung vorbehalten bleiben sollen.