Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 01.02.2007 im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen LOTTO Niedersachsen und RTL entschieden, dass der TV-Sender es zu unterlassen habe, auf dem Gebiet der elf alten Bundesländer Sportwetten zu bewerben, die nicht durch dasjenige Bundesland behördlich erlaubt sind, auf dessen Gebiet die Sportwetten beworben werden.
