Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern den vom Freistaat Bayern (Staatliche Lotterieverwaltung) verwendeten Werbeslogan "Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto" als irreführende Alleinstellungswerbung beurteilt und verboten (Urteil vom 28. Oktober 2004 – I ZR 59/02). Der BGH stellte damit den Verbotsausspruch des erstinstanzlich entscheidenden Landgerichts München I wieder her. Staatliche Anbieter dürften sich gegenüber den privaten nicht einer Alleinstellung berühmen.