Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks weisen die Vorwürfe und die daraus resultierenden Untersagungsentscheidungen des Bundeskartellamts als substanzlos zurück. Aus der Sicht des DLTB sind die zu den drei Komplexen heute erlassenen Untersagungsentscheidungen des Bundeskartellamts inhaltlich in keiner Weise nachvollziehbar.