Zehn Richtige: Ein Tipper aus Karlsruhe hat bei der täglichen Zahlenlotterie KENO eine halbe Million Euro gewonnen. Der Volltreffer gelang dem Glückspilz bei der Ziehung am Montag, 23. September.
Zehn Richtige: Ein Tipper aus Karlsruhe hat bei der täglichen Zahlenlotterie KENO eine halbe Million Euro gewonnen. Der Volltreffer gelang dem Glückspilz bei der Ziehung am Montag, 23. September.
Millionentreffer in Baden-Württemberg: Ein Lotto-Spieler aus Karlsruhe hat bei der Ziehung am Mittwoch, 7. Februar, mehr als 1,3 Millionen Euro im Lotto 6aus49 gewonnen.
Sechs Richtige bringen das Lotto-Glück nach Baden-Württemberg: Ein Tipper aus dem Kreis Karlsruhe und eine Tipperin aus Mannheim haben bei der Ziehung am Mittwoch, 30. August, jeweils fast eine halbe Million Euro abgeräumt.
Erneut hat es bei der Samstagsziehung einen Lottospieler aus Baden-Württemberg getroffen: Der Glückspilz aus dem Kreis Karlsruhe knackte den Jackpot und darf sich über 2,65 Millionen Euro freuen. Daneben gab es am Wochenende zwei weitere Lotto-Sechser ohne Superzahl und eine Glücksspirale-Sofortrente im Südwesten.
Berlin/Karlsruhe. Auf dem 23. Bundesparteitag der CDU präsentierte sich die AWI mit einem modernen Entertainment-Stand am 15. und 16. November 2010 in der Neuen Messe Karlsruhe. Die mehr als 1.000 Delegierten nutzten die Gelegenheit, sich über die aktuelle Branchenentwicklung zu informieren. Dabei spielte die Frage der baurechtlichen Möglichkeiten der Kommunen, um Spielstättenansiedelung städteplanerisch sinnvoll zu gestalten...
Karlsruhe/Magstadt/Espelkamp. „Für kommunale Einrichtungen wird es heute immer wichtiger, kundenfreundlich und gleichzeitig effizient zu arbeiten“, erläutert Wolfgang Ristau, Vertriebsleiter von HESS. „HESS-Zahlungssysteme unterstützen kommunale Einrichtungen bei der Verwirklichung dieser Ziele“, so der Vertriebsleiter weiter.
Heute hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mindestens ein Sportwettbüro in Karlsruhe durchsucht. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte zuvor mit Beschluss vom 03.02.2009 die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume nach Wettscheinen, Wettterminals, Vetragsunterlagen sowie der Wettkasse des Beschuldigten angeordnet. Begründet hat das Amtsgericht den Beschluss damit, das der Beschuldigte trotz Verfügung des RP Karlsruhe seine gewerbliche Tätigkeit weitergeführt hat.
Die Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter, die lediglich im Besitz einer von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilten Konzession sind, kann in Baden-Württemberg auch nach dem In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrags zum 01.01.2008 ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht und europäisches Gemeinschaftsrecht untersagt werden. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe mit Urteil vom 12.03.2008 entschieden...
Die Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter, die lediglich im Besitz einer von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilten Konzession sind, kann in Baden-Württemberg auch nach dem In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrags zum 01.01.2008 ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht und europäisches Gemeinschaftsrecht untersagt werden. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe mit Urteil vom 12.03.2008 entschieden...
Mit Beschluss vom 12.02.2008 – Az: 6 S 1598/07 hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren die Berufung gegen ein abweisendes Urteil des VG Karlsruhe (3.Kammer) zugelassen. Das VG Karlsruhe hat zuvor die Klage eines Sportwettvermittlers gegen eine Ordnungsverfügung des RP Karlsruhe abgewiesen und die Berufung gegen das Urteil unverständlicher Weise nicht zugelassen. Dem diesseits gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der VGH Baden-Württemberg nunmehr stattgegeben und dabei ausgeführt:
Unter dem erneuten ausführlichen Hinweis auf eine notwendige „kohärente Beschränkungspolitik“ durch die Mitgliedstaaten und deren Länder macht das VG Karlsruhe deutlich, dass Baden-Württemberg keine solche kohärente Politik betreibe. Innerhalb von 3 Tagen (Beschlüsse vom 7. Mai, Az. 3 K 145/04, und vom 10. Mai 2004, Az. 11 K 160/04) hatte das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden: Ein Wettbüro nimmt Sportwetten (v. a. Oddset-Wetten) von Wettkunden für einen englischen Wetthalter an und vermittelt diese an den englischen Veranstalter (Inhaber einer englischen Wettlizenz) weiter.
Nun hat das VG Karlsruhe (Beschl. v. 7. Mai 2004 - Az.: 3 K 145/04) ebenfalls die Rechtmäßigkeit eines Glücksspiels mit europäischer Lizenz bejaht. Der Antragsteller betrieb in Karlsruhe ein Büro zur Vermittlung von Sportwetten. Die Sportwetten wurden an eine englische Firma weitergeleitet, die dort über eine entsprechende staatliche Lizenz verfügten. Die Antragsgegnerin, die Stadt Karlsruhe, verbot den Betrieb dieses Wettbüros und ordnete die sofortige Vollziehung an.