Unter dem erneuten ausführlichen Hinweis auf eine notwendige „kohärente Beschränkungspolitik“ durch die Mitgliedstaaten und deren Länder macht das VG Karlsruhe deutlich, dass Baden-Württemberg keine solche kohärente Politik betreibe. Innerhalb von 3 Tagen (Beschlüsse vom 7. Mai, Az. 3 K 145/04, und vom 10. Mai 2004, Az. 11 K 160/04) hatte das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden: Ein Wettbüro nimmt Sportwetten (v. a. Oddset-Wetten) von Wettkunden für einen englischen Wetthalter an und vermittelt diese an den englischen Veranstalter (Inhaber einer englischen Wettlizenz) weiter.