Presse Erklärung der Spielbank Baden-Baden GmbH & Co. KG zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18.07.2003 - AZ: 7 K 1177/03. Der am 18.07.2003 im Eilverfahren verkündete Beschluß des Verwaltungsgerichts Karlsruhe äußert sich nicht zu den Erfolgsaussichten der eigentlichen Hauptsacheklage. Das Gericht sieht sich durch eine Übergangsregelung im Spielbankgesetz lediglich daran gehindert, durch parallel dazu beantragten vorläufigen Rechtsschutz die Fortführung des Spielbetriebes durch die derzeitige Betreibergesellschaft zu verfügen.