Das vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes wurde Ende Februar im Gesetzblatt des Landes veröffentlicht. Die darin enthaltenen Änderungen treten, soweit sie sich auf die landesrechtlich notwendige Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages für Spielbanken beziehen, rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft, im Übrigen zum 27. Februar 2009 (dem Tag nach der Verkündung).