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Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz

Das vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes wurde Ende Februar im Gesetzblatt des Landes veröffentlicht. Die darin enthaltenen Änderungen treten, soweit sie sich auf die landesrechtlich notwendige Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages für Spielbanken beziehen, rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft, im Übrigen zum 27. Februar 2009 (dem Tag nach der Verkündung).

1. April 2009

Länderspielbankgesetze – eine Einführung in die deutsche Spielbankgesetzgebung

Eine Antwort auf die aktuelle Frage, ob zur Sicherung von Arbeitsplätzen einfach nur die von den Spielbanken an das jeweilige Land abzuführenden Abgaben gesenkt werden müssten, versucht die unter ISA-LAW, Gesetze, aufzufindende Abhandlung von Hans-Joachim Höxter zu geben. So leicht wie es scheint...

30. März 2009

Spielbankaufsichtsdienste zu Gast in Hamburg

Zu ihrem 46. Erfahrungsaustausch trafen sich aus nahezu ganz Deutschland Vertreter der staatlichen Aufsichtsdienste, die den Spielbetrieb der Spielbanken überwachen. Eingeladen hatte Detlef Mieling, Vorsteher des Finanzamtes für Verkehrsteuern und Grundbesitz am Gorch-Fock-Wall, der auch durch die Tagesordnung führte und schon in seiner Begrüßungsansprache auf die Auswirkungen der seit Jahresbeginn geltenden Rechtsänderungen hinwie

28. April 2008

Casino-Recht – Neufassung des Spielbankgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Mit den Stimmen von CDU und FDP und gegen die Stimmen von SPD und Grüne hat der nordrhein-westfälische Landtag Ende Oktober das von der Landesregierung eingebrachte „Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“ verabschiedet. Dieses Gesetz wurde nun am 14. November im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes verkündet; es wird zum 1.Januar 2008 in Kraft treten. Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, das den in den letzten Monaten so kontrovers in Politik, Wirtschaft und Rechtswissenschaft diskutierten Glückspielstaatsvertrag ratifiziert hat.

19. November 2007

Casino-Recht – Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Das am 12. April 2007 vom schleswig-holsteinischen Landtag beschlossene „Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein“ wurde am 26. April 2007 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes verkündet. Mit dem Änderungsgesetz wird die Abgabenstruktur durch eine stärkere Betonung der Zusatzabgabe bei gleichzeitiger Verringerung der Spielbankabgabe geändert und damit insoweit den in den meisten anderen Bundesländern anzutreffenden Bestimmungen angepasst.

7. Mai 2007

Erfahrungsaustausch der Spielbankaufsichtsdienste in Wiesbaden

Aus nahezu allen deutschen Bundesländern zog es Vertreter der in den Spielbanken tätigen staatlichen (Finanz-)Aufsichtsdienste zu ihrem mittlerweile 45. Erfahrungsaustausch für zwei Tage nach Wiesbaden. In die hessische Landeshauptstadt geladen hatte Ltd. RD Volkmar Dinges, Vorsteher des Finanzamtes Wiesbaden II, der es dieses Jahr übernahm, durch die umfangreiche Tagesordnung zu führen. Oberfinanzpräsident Albrecht Pfister, der eigens aus Frankfurt zur Begrüßung der rund 50 Teilnehmer anreiste, zeigte in seiner Eröffnungsansprache viel Detailkenntnis für die Tätigkeit der Finanzbeamten, leitete er vor Jahren doch selbst das für die Spielbanküberwachung in ganz Hessen zuständige Finanzamt in der Dostojewskistraße.

30. April 2007

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Spielbanken in der Bundesrepublik Deutschland

Im Gegensatz zu anderen deutschsprachigen Ländern wie beispielsweise Österreich oder der Schweiz, in denen das Spielbankwesen der Gesetzgebungshoheit des Bundes unterliegt, fällt diese Rechtsmaterie in der Bundesrepublik Deutschland in die Zuständigkeit der Länder. Diese treffen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung Rechtsgrundlagen für die Zulassung und den Betrieb von Spielbanken. Das heißt, die Länder entscheiden, ob überhaupt und wenn ja, zu welchen Bedingungen, an wie vielen Orten, welche Art von (Glücks-) Spiele durch wen angeboten werden dürfen.

20. März 2007

Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages geht in die Anhörung

Wie in der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten vom 18. bis 20. Oktober in Bad Pyrmont beschlossen, hat das derzeitig den Vorsitz führende Bundesland Niedersachsen zusammen mit den für die Erstellung des Staatsvertragsentwurfs maßgeblichen Ländern zur weiteren Umsetzung des MPK-Beschlusses vom 22. Juni 2006 ein Anhörungsverfahren einzuleiten.

2. November 2006

Erfahrungsaustausch der Spielbankaufsichtsdienste

In das erst kürzlich für das Publikum frei gegebene Finanzzentrum an der Krefelder Straße geladen hatte Ltd. RD Günter Reinartz, Vorsteher des Finanzamts Aachen-Innenstadt, der auch durch das umfangreiche Tagungsprogramm führte. Die rund 60 Teilnehmer informierten sich über die Entwicklung des bundesdeutschen Spielangebots, über anstehende Änderungen der (steuer-)rechtlichen Rahmenbedingungen, über Sicherheits- und Organisationsfragen im laufenden Spielbetrieb sowie über mögliche Auswirkungen kürzlich ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung.

2. Mai 2006

Casino-Recht – Änderung des Glückspielgesetzes

Die im Frühjahr erfolgte Aufhebung der Steuerbefreiung für (Automatenspiel-)Umsätze konzessionierter Spielbanken durch den Europäischen Gerichtshof – EuGH veranlasste den österreichischen Nationalrat, ein Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz zu beschließen (ISA-Casinos berichtete). Dieses wurde am 26. August als 105. Bundesgesetz im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich verkündet.

28. September 2005

Novellierung des niedersächsischen Spielbankengesetzes

"Wir schreiben ein neues Kapitel in der Spielbankgeschichte Niedersachsens" so titelte die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag am 14. Dezember 2004, dem Tag, an dem der von den Regierungsfraktionen Anfang September eingebrachte Gesetzentwurf beschlossen wurde.

23. Dezember 2004

Casino-Recht – Änderung des Schweizer Spielbankrechts

Mit Wirkung vom 1. November 2004 treten in der Schweiz geänderte Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über Glückspiele und Spielbanken in Kraft. Die vom Schweizer Bundesrat erlassene Verordnung über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG) vom 24. September 2004 ersetzt die Spielbankenverordnung vom 23. Februar 2000 und auch die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement herausgegebene Verordnung über Überwachungssysteme und Glücksspiele (Glücksspielverordnung, GSV) löst die gleichnamige Verordnung vom 20. Dezember 2001 mit sofortiger Wirkung ab.

3. November 2004
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Es sind keine anstehenden Veranstaltungen vorhanden.
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