Casino-Recht – Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Das am 12. April 2007 vom schleswig-holsteinischen Landtag beschlossene „Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein“ wurde am 26. April 2007 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes verkündet.

Mit dem Änderungsgesetz wird die Abgabenstruktur durch eine stärkere Betonung der Zusatzabgabe bei gleichzeitiger Verringerung der Spielbankabgabe geändert und damit insoweit den in den meisten anderen Bundesländern anzutreffenden Bestimmungen angepasst. Als erstes Bundesland in Deutschland schreibt das Änderungsgesetz – insoweit rückwirkend zum 6. Mai 2006 – eine Anrechnung der nach dem Umsatzsteuergesetz geschuldeten und entrichteten Umsatzsteuer auf die Spielbankabgabe fest. Neu geregelt ist zudem das Abgabenanmeldungsverfahren, welches als Anmeldezeitraum für die Spielbankabgabe nicht mehr auf den Tag, sondern auf den (vorangegangenen) Monat abstellt.

Vor dem Hintergrund der in den letzten Monaten geführten Diskussion zum Entwurf eines Glückspielvertrages – und der gerade von einigen schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten öffentlich und mit Nachdruck vertretenen Positionen – ist hier kritisch anzumerken, dass das von der Landesregierung eingebrachte Änderungsgesetz mit seinen eher (finanz-)verwaltungstechnischen bzw. haushaltsrechtlichen Inhalten in der parlamentarischen Erörterung keinerlei Ergänzung ordnungsrechtlicher Art erfahren hat. Die Notwendigkeit hierzu hätte sich insoweit aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Sportwettenentscheidung vom 28. März 2006 und hier insbesondere zum Kanalisierungsauftrag, zur Spielsuchtprävention u. ä. ergeben (falls die weit verbreitete Annahme zutrifft, dass die Vorstellungen der Verfassungsrichter auf das gesamte Glücksspielwesen ausstrahlen sollen). Unter Umständen wird sich der Landtag daher in Kürze erneut mit dem Spielbankgesetz zu befassen haben.

Wie gewohnt finden Sie den vollständigen Wortlaut des Spielbankgesetzes in der ab 1. Mai 2007 geltenden Fassung finden Sie hier bei ISA-Casinos in der Rubrik Casino-Recht. .