Für einen verbesserten Spielerschutz und die Neugestaltung der Finanzaufsicht hat das Kabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes Sachsen-Anhalt verabschiedet.
Für einen verbesserten Spielerschutz und die Neugestaltung der Finanzaufsicht hat das Kabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes Sachsen-Anhalt verabschiedet.
Das Land kann künftig Online-Casinospiele veranstalten und erhält dafür in Thüringen ein Monopol. Das ist der Kern einer Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes (ThürSpbkG), das der Landtag am 17. März 2022 in dritter Beratung mehrheitlich beschlossen hat.
Das von der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg am 13.Mai 2014 beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank wurde am letzten Freitag im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft (§ 2 des Änderungsgesetzes).
Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: FDP und CDU fordern für Spielbanken die gleichen hohen Spielerschutzkriterien wie für Spielhallen. Das Automatenspiel in Spielhallen und Spielbanken soll künftig anders behandelt werden. Während […]
Der nordrhein-westfälische Landtag hat kürzlich das von der Landesregierung eingebrachte „Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland“ verabschiedet, dessen Artikel 3 das seit 2008 geltende „Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen“ zum 1. Dezember 2012 aufhebt und durch ein Gesetz gleichen Namens ersetzt.
Das vom schleswig-holsteinischen Landtag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes wurde Anfang Mai im Gesetzblatt des Landes veröffentlicht. Die darin enthaltenen Änderungen treten im Wesentlichen zum 1. Juni 2012 in Kraft. Das Gesetz ändert und ergänzt (z.B. in Bezug auf die Erlaubnis, das Erlaubnisverfahren oder den Abgaben) eine Vielzahl von Paragraphen des Gesetzes...
Es bedurfte zweier Anläufe des Senats und ungewöhnlich intensiver Beratungen in den Ausschüssen bis die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg am 30. November das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank beschloss. Fast wäre die Verabschiedung des Gesetzes noch im Zieleinlauf durch das vorzeitige Ende der schwarz-grünen Koalitionsregierung gescheitert...
Am 26. August 2009 beschloss der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU und FDP und der oppositionellen SPD das von der Landesregierung initiierte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes. Ablehnungen gab es keine; Die Linke und Die Grünen enthielten sich der Stimme. Verkündet wurde das Gesetz soeben im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt und kann nunmehr auf ISA-GUIDE in der konsolidierten Fassung heruntergeladen werden.
Das vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes wurde Ende Februar im Gesetzblatt des Landes veröffentlicht. Die darin enthaltenen Änderungen treten, soweit sie sich auf die landesrechtlich notwendige Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages für Spielbanken beziehen, rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft, im Übrigen zum 27. Februar 2009 (dem Tag nach der Verkündung).
Mit den Stimmen von CDU und FDP und gegen die Stimmen von SPD und Grüne hat der nordrhein-westfälische Landtag Ende Oktober das von der Landesregierung eingebrachte „Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“ verabschiedet. Dieses Gesetz wurde nun am 14. November im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes verkündet; es wird zum 1.Januar 2008 in Kraft treten. Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, das den in den letzten Monaten so kontrovers in Politik, Wirtschaft und Rechtswissenschaft diskutierten Glückspielstaatsvertrag ratifiziert hat.
Die Landesregierung legt mit Schreiben vom 22. August 2007 den nachstehenden, durch Kabinettsbeschluss vom 20. August 2007 gebilligten und festgestellten Gesetzentwurf dem Landtag zur Beschlussfassung vor. Der Gesetzentwurf wird vor dem Landtag von dem Minister des Innern und für Sport vertreten. Die geltenden Abgabenregelungen für die Spielbanken in Hessen werden den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht. Das Große Spiel hat bundesweit an Attraktivität verloren.
Das am 12. April 2007 vom schleswig-holsteinischen Landtag beschlossene „Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein“ wurde am 26. April 2007 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes verkündet. Mit dem Änderungsgesetz wird die Abgabenstruktur durch eine stärkere Betonung der Zusatzabgabe bei gleichzeitiger Verringerung der Spielbankabgabe geändert und damit insoweit den in den meisten anderen Bundesländern anzutreffenden Bestimmungen angepasst.