Casino-Recht – Neufassung des Spielbankgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat kürzlich das von der Landesregierung eingebrachte „Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland“ verabschiedet, dessen Artikel 3 das seit 2008 geltende „Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen“ zum 1. Dezember 2012 aufhebt und durch ein Gesetz gleichen Namens ersetzt.

Aufmerksamkeit hat dieses Gesetz in der Öffentlichkeit vor allem deshalb erregt, weil durch das neue Gesetz die Zahl der im Lande maximal zuzulassenden Spielbanken von 4 auf bis zu 5 erhöht wurde (vgl. § 2 Abs. 2 des Gesetzes).

Klicken Sie hier um sich das ab 01.12.2012 gültige Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen im PDF Format herunterzuladen.