Seit Dezember 2003 war der Gesetzentwurf der Landesregierung in der parlamentarischen Beratung, am 23. Juni wurde er nach ausgiebiger Diskussion in den Fachausschüssen und einer öffentlichen Anhörung vom Landtag angenommen. Elf Jahre nach der Verkündung seines ersten Spielbankgesetzes bringt Mecklenburg-Vorpommern erstmals seine im Spielbankenbereich selbst gewonnenen (positiven und negativen) Erfahrungen in eine Gesetzesnovelle ein.