Casino-Recht – Novellierung des Spielbankgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns

Seit Dezember 2003 war der Gesetzentwurf der Landesregierung in der parlamentarischen Beratung, am 23. Juni wurde er nach ausgiebiger Diskussion in den Fachausschüssen und einer öffentlichen Anhörung vom Landtag angenommen.

Elf Jahre nach der Verkündung seines ersten Spielbankgesetzes bringt Mecklenburg-Vorpommern erstmals seine im Spielbankenbereich selbst gewonnenen (positiven und negativen) Erfahrungen in eine Gesetzesnovelle ein. Seit dem 10. Juli ist das neue Gesetz in Kraft. Es enthält weniger für die Spielbankbesucher als vielmehr für die Spielbankbetreiber (insbesondere im Bereich der Abgaben) eine Vielzahl neuer Regelungen, mit denen das Land bundesweit völlig neue Wege beschreitet. Den Wortlaut des neuen Spielbankgesetzes können Sie hier bei ISA-CASINOS nachlesen.