Spielbankaufsichtsdienste zu Gast in Hamburg

Hamburg – Zu ihrem 46. Erfahrungsaustausch trafen sich aus nahezu ganz Deutschland Vertreter der staatlichen Aufsichtsdienste, die den Spielbetrieb der Spielbanken überwachen.

Eingeladen hatte Detlef Mieling, Vorsteher des Finanzamtes für Verkehrsteuern und Grundbesitz am Gorch-Fock-Wall, der auch durch die Tagesordnung führte und schon in seiner Begrüßungsansprache auf die Auswirkungen der seit Jahresbeginn geltenden Rechtsänderungen hinwies. Hierbei hatte er nicht nur die Spielbank der Hansestadt und die Abgaben aus deren Spielbetrieb in seine einführende Betrachtung einbezogen, sondern auch das gewerbliche Automatenspiel und Veränderungen beim Aufkommen der in Hamburg zu erhebenden Spielgerätesteuer.

Hatte man im letzten Jahr noch darüber spekuliert, wie die Bestimmungen des Staatsvertrages über das Glücksspielwesen oder erste Überlegungen zum Nichtraucherschutz sich wohl auf den Spielbetrieb der Spielbanken und das daraus generierte Abgabeaufkommen auswirken würden, konnten nun ganz konkret an Beispielen, Besucherzahlen und Abgabeleistungen des ersten Quartals 2008 die mit den Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen verbundenen Folgen aufgezeigt werden:

– keine zur Spielteilnahme auffordernde Werbung, statt dessen Information und Aufklärung,
– absolutes Verbot, Glücksspiele im Internet anzubieten oder zu bewerben, Einstellung vorhandener Spielangebote zum Jahresende 2007,
– die – schon vor dem 1. Januar 2008 aufgrund BGH-Rechtsprechung angezeigte – bundesweit eingeführte Zugangskontrolle zum Automatenspiel, bei der die Identität der Spielteilnehmer beim Eintritt durch eine Ausweiskontrolle überprüft wird und lediglich ein Abgleich mit einer glücksspielanbieterübergreifenden Sperrdatei erfolgt.

Dass insbesondere mit der jetzt allgemein vorgeschriebenen Zugangskontrolle für den Spielbankunternehmer durchaus auch interessante Veränderungen bei der Präsentation des Spielangebotes möglich werden, konnte am Beispiel der Mitte letzter Woche neu eröffneten Spielbank Osnabrück aufgezeigt werden, die in ihrem Hollywood-Themen-Casino am Bahnhofsvorplatz über einen Zugang auf einer Ebene Tisch- und Automatenspiel anbietet. Ein derartiges Mix-Gaming ist zumindest in Deutschland derzeit eher noch die Ausnahme, Beispiele aus dem benachbarten Ausland zeigen aber, dass in derartigen Spielangebotskonzepten durchaus Potential steckt und diese von den Gästen auch gerne angenommen werden.

Gegenstand des Erfahrungsaustausches war in diesem Jahr ferner eine ausführliche Präsentation des Spielbankenrechts des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei wurde auch besonders deutlich, wie unterschiedlich die Verhältnisse in den Bundesländern sind:

– Die gesetzliche Festschreibung von Spielbankstandorten,
– eine gesetzliche Vorgabe des Spielangebots je Spielbank (Großes und Kleines Spiel),
– Vorgaben zur Trägerschaft des Spielbankunternehmens,
– die Zusammensetzung und Höhe der monatlich anzumeldenden Abgaben bis hin zur
– Abgabeverwendung (Zuführung zu einer Stiftung)

sind landesspezifisch und (nur) in ihrer Gesamtheit zu betrachten, was für den Laien eine Vergleichbarkeit innerhalb der Länder erheblich erschwert bzw. von vornherein unzulässig erscheinen lässt.

Natürlich war auch das Pokerspiel, das seit nunmehr zwei Jahren in (fast) allen bundesdeutschen Spielbanken Einzug gehalten hat, Thema des Erfahrungsaustausches. Allerdings ging es dieses Mal nicht nur um (Spiel-)Theorie oder Manipulationsmöglichkeiten bei diesem Glücksspiel:

Otto Wulferding, Geschäftsführer der Spielbank Hamburg, ließ es sich nicht nehmen, die Sitzungsteilnehmer in sein im Dezember 2006 neu eröffnetes Casino Esplanade am Stephansplatz zu einem Pokerturnier einzuladen. Damit ermöglichte er vielen– ansonsten in ihren Spielbankstandorten selbstverständlich vom Spiel ausgeschlossenen – Aufsichtsbediensteten einen höchst interessanten „Perspektivwechsel“. Sicherlich wird bei dem ein oder anderen diese Erfahrung noch eine Weile nachwirken und alle, die sich im Anschluss daran bei dem in ansprechender, geschmackvoller Umgebung von freundlichen Dealern routiniert präsentierten Roulette- und Black-Jack-Spiel vergnügten, werden sich gerne an diese Spielbank erinnern.

Spielbankkonzessionäre, die sich so deutlich wie im Casino Esplanade einem qualitativ hochwertigen Tischspiel verpflichtet fühlen und aus voller Überzeugung und mit hohem Sachverstand in das Klassische Glücksspielangebot und seine Weiterentwicklung investieren, sind nicht in allen deutschen Bundesländern anzutreffen. Es ist daher sicherlich kein Zufall, dass nach Hessen (2007) im nächsten Jahr (2009) der Freistaat Bayern den Erfahrungsaustausch ausrichten und nach Bad Wiessee einladen wird. Wer die dortige – vor 3 Jahren neu eröffnete – Spielbank schon einmal besucht hat, wird das auch dort anzutreffende hochwertige Spielangebot sowohl im Großen als auch im Kleinen Spiel und die in der Spielbank angebotene hervorragende Gastronomie zu schätzen wissen.