BETFAIR PLC. Der erst im Dezember von 15 Ministerpräsidenten (mit Ausnahme Schleswig-Holsteins) unterschriebene Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) wurde von der EU-Kommission erneut gerügt. Die Länder, so die EU-Kommission, haben nicht dargelegt, wie sie die Vorgaben des EU-Rechts und des Europäischen Gerichtshofs einhalten wollen. In vielen Bereichen meldet die Kommission weiteren Prüfungsbedarf an und fordert die Länder auf, weitere Informationen zu liefern. Von der von den 15 Ländern erhofften „abschließend positiven Stellungnahme“ kann keine Rede sein.