Die Kritik am deutschen Glücksspielstaatsvertrag reißt nicht ab. Jüngst hat die Monopolkommission in ihrem 19. Hauptgutachten dem Bundeswirtschaftsministerium unmissverständlich deutlich gemacht, dass das Gesetz in Schleswig-Holstein Vorbildcharakter habe, während der Staatsvertrag der übrigen 15 Länder über gravierende Schwächen verfüge.