Die Bilanz ist eher erschreckend. Fragt man sich, wann es eigentlich einmal eine kohärente Regelung des bundesdeutschen Glücksspielwesen gab, drängt sich ein Verdacht auf: „Gar nicht“. Und in der Tat. Legt man die Erkenntnisse zugrunde, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung „Sportwetten“ postuliert hat, erhärtet sich der Verdacht zur mit an Sicherheit grenzenden Gewißheit.