Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di begrüßt die Aufgabe des Sonderweges Glücksspielgesetz des Landes Schleswig-Holstein und dem Glückspielstaatsvertrag beizutreten

„Der Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di begrüßt die Aufgabe des Sonderweges Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel durch die Gesetzesanträge der Koalition, den Sonderweg durch das Glücksspielgesetz zu beenden“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di.

„Die Aussage der Landesregierung von Schleswig-Holstein, dem Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer beizutreten wird ausdrücklich begrüßt“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.
„Wir sind zwar nicht mit allem was im Glücksspielstaatsvertrag geregelt ist einverstanden, jedoch ist für uns eine europakonforme einheitliche Regelung in Deutschland sinnvoll und notwendig“, so Stracke.

In Sinne der Rechtseinheit in Deutschland ist dies nach Auffassung von ver.di der richtige Schritt.
Der Bundesarbeitskreis Spielbanken geht davon aus, dass keine Lizenzen für Glücksspiele im Internet für Poker und Online-Casinospiele vergeben werden.
„Ver.di hat sich immer gegen ein Las Vegas im Norden ausgesprochen“, so Jaguttis.

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