Die EU-Kommission hat im Rahmen der Notifizierung am 20. März 2012 schriftlich zum Glücksspielstaatsvertrag Stellung genommen und den Entwurf der 15 Länder gebilligt.
Der Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, Erwin Horak, kommentierte: „Die EU-Kommission gibt dem Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder grünes Licht. Damit gibt es jetzt für Schleswig-Holstein die Möglichkeit, dem Staatsvertrag der 15 Länder beizutreten, um mit einem einheitlichen Glücksspielrecht in Deutschland fortzufahren. Jetzt liegt der Ball im Feld von Schleswig-Holstein.“
Die wesentlichen Punkte im Einzelnen:
Die Kommission hatte in ihrer ersten Stellungnahme vom 18. Juli 2011 Bedenken hinsichtlich der Zahl der Sportwettenkonzessionen und des Steuersatzes. Die Länder haben daraufhin die Zahl der Konzessionen auf 20 erhöht und den Steuersatz auf 5 Prozent gesenkt. Die Kommission begrüßt nun diese Änderungen und erkennt die Möglichkeit der Länder an, die Zahl der Konzessionen zu begrenzen. Sie macht die Länder darauf aufmerksam, dass die Ausschreibung gemäß EU-Recht verlaufen möge und begrüßt, dass die Zahl der Konzessionen in die Evaluierung einbezogen werden soll.
Die Kommission erkennt die Entscheidung der Länder, Online-, Casino-, und Poker-Games zu verbieten, als grundsätzlich möglich an und bittet die Länder, dies im Rahmen der Evaluierung mit mehr Daten und Informationen zu begründen. Die Kommission betont in diesem Zusammenhang noch einmal die Bedeutung der Evaluierung und begrüßt, dass diese von den Ländern nach zwei Jahren angekündigt sei.
Weitere untergeordnete Punkte sind nach Angaben des Federführers des Deutschen Lotto- und Totoblocks:
- Die Kommission begrüßt die Klarstellung, dass die Ausschreibung transparent und nicht diskriminierend verlaufen soll
- Die Kommission begrüßt, dass ein physischer Wettshop / eine Geschäftsstelle nicht mehr Bedingung für eine Lizenz ist
- Die Kommission begrüßt, dass auch derzeit legale Anbieter eine neue Lizenz beantragen müssen
- Die Kommission begrüßt, dass das Zulassungsverfahren für Lotterievermittler gebündelt (eine Behörde für 16) möglich ist
- Die Kommission begrüßt den flexiblen Ansatz bei der finalen Festlegung der Einsatzbeschränkungen (1000 Euro pro Monat je Lizenz)
- Die Kommission bittet die Länder, die geplanten Werberichtlinien der Kommission zur Kenntnis zu senden
- Die Kommission bittet die deutschen Behörden um Information hinsichtlich der anstehenden Regulierungsnovellierung bei den Spielautomaten in Spielhallen – anerkennend, dass die Länder die Spielhallen in den Staatsvertrag aufgenommen haben – dies alles im Kontext der Frage der Kohärenz der Regelungen
- Die Kommission erachtet laut Schreiben mit der Stellungnahme die Notifizierung als abgeschlossen an