In der Vergangenheit war es zu Vorwürfen gekommen, dass der Fernsehsender "Neun Live" angeblich nicht ordnungsgemäß abrechne. Obwohl die Anrufer ein Besetztzeichen hören würden, würden angeblich dennoch die Einwahl-Entgelte berechnet. Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft München (StA München) wegen Betruges. Es war in dieser Angelegenheit auch zu Auseinandersetzungen zwischen "Neun Live" und der Verbraucherzentrale Sachsen gekommen, vgl. die Kanzlei-Info v. 07.06.2003. Nun hat die StA München das Verfahren eingestellt, weil es keinen Verdacht für eine Straftat gebe.